Die Verfahren zur Verkehrswertermittlung
Die Verkehrswertermittlung wird u. a. nach den Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung – WertV – durchgeführt. Dabei handelt es sich um die folgenden drei Bewertungsmethoden, die jeweils allein oder zusammen den Ausgangswert bilden, von dem aus man unter Würdigung aller sonstigen wertbeeinflussenden Umstände zu dem Verkehrswert kommt.
Vergleichswertverfahren: Bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grunstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke)
Sachwertverfahren: Bei Wertermittlungen mittels Sachwertverfahren wird der Wert von bebauten Grundstücken auf der Grundlage ihres marktüblichen Substanzwerts abgeleitet. Der Substanzwert setzt sich zusammen aus dem Wert der baulichen und nicht baulichen Anlagen sowie dem Bodenwert.
Meine Auswahl