Vor Abschluss irgendwelcher Verträge zu erledigen
Bevor irgendwelche Verträge unterzeichnet werden können, sollte eine Reihe von Dokumenten vorliegen, die vom Verkäufer oder Käufer zu beschaffen sind, damit diese vor Unterzeichnung vom Rechtsanwalt überprüft werden können.
Dies wären
1) Auszug aus dem Grundbuch (Registro de la Propiedad) , woraus die Eigentumsverhältnisse, Lasten und Belastungen hervorgehen (Nota Informativa Simple). Diesen Grundbuchauzug kann auch der Rechtsanwalt bestellen.
2) Eine vollständige Kopie der im Eigentumsregister eingetragenen Kaufurkunde (Escritura Pública).
3) Sollte der Verkäufer nicht selbst Eigentümer der Immobilie sein, hat er eine notarielle Vollmachtsurkunde, die ihn zum Verkauf berechtigt, vorzulegen.
4) Die Verträge mit den Wasser-, Strom- und anderen Versorgungsunternehmen nebst der letzten Zahlungsquittungen.
5) Belege über die Zahlung der spanischen Grundsteuer (I.B.I.).
6) Beim Kauf einer Immobilie in einer Gemeinschaftsanlage, sollten zusätzlich folgende Unterlagen vom Präsidenten bzw. Verwalter beschafft werden.
- Satzung der Eigentümergemeinschaft.
- Errichtungstitel bzw. Teilungserklärung.
- Belege über die Zahlungen von Gemeinschaftskosten und Umlagen durch den gegenwärtigen Eigentümer.
- Eine Bestätigung des Präsidenten oder Verwalter der Eigentümergemeinschaft, dass diese keine Schulden gegenüber Dritten hat und dass die zu erwerbende Immobilie mit der Zahlung der Gemeinschaftskosten nicht in Verzug ist.
7) Eventuell die Vorlage eines detaillierten und durch die Parteien unterzeichneten Inventarverzeichnisses der Möbel, Geräte, Inventar etc.
Folgende Punkte sollten vor Vertragsunterzeichnung ebenfalls erledigt werden bzw. überlegt werden.
a) Beantragung einer spanischen Steuernummer (N.I.E.) für den Käufer
b) Prüfung steuerlicher Aspekte, wie insbesondere der Erbschaftssteuer und sich daraus ergebender Konsequenzen.
c) Prüfung der Finanzierung und Vorbereitung einer eventuellen Hypothek bei einer spanischen Bank
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